Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusam-menarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014 - 2020 (INTERREG VA)

Seit dem 1. August 2015 können Förderanträge für Großprojekte zum neuen Kooperationsprogramm 'Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014-2020'  gestellt werden.

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt gab dazu am 12. Juni 2015 in Dresden gemeinsam mit der tschechischen Regionalministerin Karla Šlechtová den symbolischen Startschuss für das grenzübergreifende Kooperationsprogramm, nachdem die EU-Kommission am Tag zuvor das Programmdokument bestätigt hatte. Das Dokument war der Europäischen Kommission am 17. September 2014 zu Prüfung und Genehmigung vorgelegt worden.

Den Auftakt für die Euroregion EUREGIO EGRENSIS bot am 18. Juni 2015 eine Regionalkonferenz im Königlichen Kurhaus Bad Elster.

 

Förderinhalte

  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement | 15,8 Mio EUR
  • Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 
    | 68,7 Mio EUR
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung und  Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen | 27,6 Mio EUR
  • Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung | 36,3 Mio EUR

Fördervoraussetzungen

  • Mindestens ein deutscher und ein tschechischer Partner. 
  • Ein federführender Begünstigter (Lead-Partner), der die Hauptverantwortung übernimmt.
  • Zusammenarbeit bei Planung und Umsetzung sowie bei personeller Ausstattung und/oder Finanzierung.
  • Projekt wirkt im Programmgebiet.

Förderung
Insgesamt stehen über 148.489.034 EUR Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung, davon 13.791.379 EUR
für den Kleinprojektefonds aller 4 Euroregionen.

Fördersatz
max. 85 % der förderfähigen Kosten

Prüfung der Unterlagen
Nach Antragseingang prüft das Gemeinsame Sekretariat die Unterlagen in Abstimmung mit dem Antragsteller und den Fachstellen:
Registrierung -> Formelle Prüfung -> Fachprüfung -> Behördliche Prüfung auf Übereins%mmung mit den nationalen Strategien und Zielen -> Feststellung  der Förderfähigkeit -> Bewertung des Projekts nach programmspezifischen Kriterien -> Entscheidungsempfehlung an den Begleitausschuss.

Prüfungsdauer
ca. 90 Tage (Für einen Projektstart zum Jahresbeginn 2016 muss der Antrag also bis Ende August eingereicht sein!)

Entscheidung durch Begleitausschuss
Termine der ersten Sitzungen:
07.12.2015 (Antragsabgabe bis 31.08.2015)
16.03.2016 (Antragsabgabe bis 14.10.2015)

Beratungstermine
Weiterleitung zu den Beratungsterminen hier!

 

Haben Sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns! Tel. 03741 128 6461