Sachsen | Richtlinie Internationale Zusammenarbeit
(Freistaat Sachsen)
Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens
vom 28. Februar 2019.
- Weiterleitung zur Richtlinie vom 28. Februar 2019
- Weiterleitung zu wichtigen allgemeinen Informationen zur Richtlinie
- Weiterleitung zu den neuen Fördersätzen
FÖRDERGEGENSTAND
Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Projekte zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit
- Projekte zur Verbreitung des Europagedankens
Gefördert werden u.a.
- Informationsveranstaltungen (wie Konferenzen, Seminare, Symposien, Workshops)
- Erfahrungs- und Informationsaustausch
- Kultur- und Sportveranstaltungen
- Begegnungen/Exkursionen von Kinder- und Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden
- Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial.
BEANTRAGUNG
Antragsberechtigte
- Gemeinnützige eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Staatlich anerkannte freie Träger
- Sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen
- Gemeinden, Landkreise und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
Formulare
- Weiterleitung zum Antragsformular
- Weiterleitung zum Auszahlungsantrag
- Weiterleitung zum Verwendungsnachweis
Das Antragsformular wurde an die neue Richtlinie vom 28. Februar 2019 angepasst und für den Antragsteller komfortabler gestaltet.
Bitte beachten Sie:
Die Formulare sind am PC ausfüllbar (nach Download) im Adobe Acrobat Reader® oder online im Browser "Google Chrome". Bei anderen Browsern oder Plugins kann es zu Problemen kommen! Bitte Ausdrucken und Speichern nicht vergessen (am besten gleich zwei Mal!).
Kontakt:
EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Sachsen/Thüringen e. V.
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Tel. +49 (0)3741 - 128 6461
LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 39 I Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Tel.: +49 (0)371 - 532 1031