Sachsen | Richtlinie Internationale Zusammenarbeit
(Freistaat Sachsen)

Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens 
vom 28. Februar 2019.

 

FÖRDERGEGENSTAND

Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

  1. Projekte zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit
  2. Projekte zur Verbreitung des Europagedankens

Gefördert werden u.a. 

  • Informationsveranstaltungen (wie Konferenzen, Seminare, Symposien, Workshops)
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch
  • Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Begegnungen/Exkursionen von Kinder- und Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden
  • Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial.

 

BEANTRAGUNG

Antragsberechtigte

  • Gemeinnützige eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Staatlich anerkannte freie Träger
  • Sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen
  • Gemeinden, Landkreise und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften

Formulare

Das Antragsformular wurde an die neue Richtlinie vom 28. Februar 2019 angepasst und für den Antragsteller komfortabler gestaltet.    

Bitte beachten Sie:
Die Formulare sind am PC ausfüllbar (nach Download) im Adobe Acrobat Reader® oder online im Browser "Google Chrome". Bei anderen Browsern oder Plugins kann es zu Problemen kommen! Bitte Ausdrucken und Speichern nicht vergessen (am besten gleich zwei Mal!).


Kontakt:
     

EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaft Sachsen/Thüringen e. V.
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Tel.  +49 (0)3741 - 128 6461

LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 39 I Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Tel.: +49 (0)371 - 532 1031