Europäische Territoriale Zusammenarbeit – Ziel 3 | Cíl 3 - 2007-2013

Das Ziel 3 / Cíl 3 "Europäische territoriale Zusammenarbeit" löste in der Förderperiode der EU-Strukturpolitik 2007-2013 die bisherige Gemeinschaftsinitiative INTERREG ab. Die EU-Strukturpolitik ist durch wesentliche strategische Änderungen gekennzeichnet. Die gesamteuropäischen Schwerpunkte/Ziele lauten:

  • Konvergenz -> Ziel 1
  • Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung -> Ziel 2
  • Europäische Territoriale Zusammenarbeit -> Ziel 3

Das Programmdokument Ziel 3 | Cíl 3 zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2007-2013 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wurde am 20. Dezember 2007 von der Europäischen Kommission genehmigt. Das Programmdokument zum Download finden Sie -> hier.

An die Qualität der Kooperation zwischen sächsischen/thüringischen und tschechischen Einrichtungen wurden höhere Anforderungen gestellt. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln für grenzüberschreitende Vorhaben war die Einhaltung folgender Kriterien:

  • Mindestens ein Projektpartner pro Land arbeiten in einem gemeinsamen Vorhaben zusammen.
  • Einer der Projektpartner übernimmt die Federführung und damit die Verantwortung für die Umsetzung des gemeinsamen grenzübergreifenden Projektes als so genannter Lead-Partner.
  • Die Partner erfüllen mindestens zwei der vier genannten Anforderungen:
  • gemeinsame Ausarbeitung bzw. Planung des Projektes
  • gemeinsame Durchführung des Projektes
  • gemeinsames Personal für das Projekt
  • gemeinsame Finanzierung des Projekts

    Weitere Informationen des Gemeinsamen Technischen Sekretariats zum Programminhalt, zu Fördervoraussetzungen, zum Verfahren sowie zu den Ansprechpartnern finden Sie unter www.ziel3-cil3.eu.
    Eine komplette Übersicht zu allen bewilligten Projekten mit Angaben zu Projekttitel, Kooperationspartner und Höhe der EU-Mittel finden Sie in der Liste der Begünstigten auf der Ziel3-Seite im Web.

    Das Formular für die Einreichung von Projektskizzen finden Sie -> hier.

    Kontakt:
    EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen e. V.
    Steffen Schönicke
    Tel. +49 (0)3741-128 6463
    Petra Klein
    Tel. +49 (0)3741-180 8758


     

 

Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusam-menarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014 - 2020 (INTERREG VA)

Seit dem 1. August 2015 können Förderanträge für Großprojekte zum neuen Kooperationsprogramm 'Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014-2020'  gestellt werden.

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt gab dazu am 12. Juni 2015 in Dresden gemeinsam mit der tschechischen Regionalministerin Karla Šlechtová den symbolischen Startschuss für das grenzübergreifende Kooperationsprogramm, nachdem die EU-Kommission am Tag zuvor das Programmdokument bestätigt hatte. Das Dokument war der Europäischen Kommission am 17. September 2014 zu Prüfung und Genehmigung vorgelegt worden.

Den Auftakt für die Euroregion EUREGIO EGRENSIS bot am 18. Juni 2015 eine Regionalkonferenz im Königlichen Kurhaus Bad Elster.

 

Förderinhalte

  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement | 15,8 Mio EUR
  • Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 
    | 68,7 Mio EUR
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung und  Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen | 27,6 Mio EUR
  • Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung | 36,3 Mio EUR

Fördervoraussetzungen

  • Mindestens ein deutscher und ein tschechischer Partner. 
  • Ein federführender Begünstigter (Lead-Partner), der die Hauptverantwortung übernimmt.
  • Zusammenarbeit bei Planung und Umsetzung sowie bei personeller Ausstattung und/oder Finanzierung.
  • Projekt wirkt im Programmgebiet.

Förderung
Insgesamt stehen über 148.489.034 EUR Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung, davon 13.791.379 EUR
für den Kleinprojektefonds aller 4 Euroregionen.

Fördersatz
max. 85 % der förderfähigen Kosten

Prüfung der Unterlagen
Nach Antragseingang prüft das Gemeinsame Sekretariat die Unterlagen in Abstimmung mit dem Antragsteller und den Fachstellen:
Registrierung -> Formelle Prüfung -> Fachprüfung -> Behördliche Prüfung auf Übereins%mmung mit den nationalen Strategien und Zielen -> Feststellung  der Förderfähigkeit -> Bewertung des Projekts nach programmspezifischen Kriterien -> Entscheidungsempfehlung an den Begleitausschuss.

Prüfungsdauer
ca. 90 Tage (Für einen Projektstart zum Jahresbeginn 2016 muss der Antrag also bis Ende August eingereicht sein!)

Entscheidung durch Begleitausschuss
Termine der ersten Sitzungen:
07.12.2015 (Antragsabgabe bis 31.08.2015)
16.03.2016 (Antragsabgabe bis 14.10.2015)

Beratungstermine
Weiterleitung zu den Beratungsterminen hier!

 

Haben Sie Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns! Tel. 03741 128 6461

 

Auf diesen Seiten lesen Sie Informationen zu den EU-Förderungen der Förderperiode 2007-2013:

Großprojekte

EU-Förderung "Europäische Territoriale Zusammenarbeit – Ziel 3 / Cíl 3"

Kleinprojekte
EU-Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Ziel 3 / Cíl 3 - Kleinprojektefonds