Anträge für den Kleinprojektefonds in der EUREGIO EGRENSIS können ab sofort gestellt werden!

Das neue Online-System zur Antragstellung für Kleinprojekte wurde am 14.11.2023 offiziell genehmigt und somit können wir Anträge nun annehmen. Abgabetermin für Kleinprojektanträge, die im nächsten Lokalen Lenkungsausschuss am 23.1.2024 zur Bewilligung vorliegen sollen, müssen bis zum 1.12.2023 eingegangen sein! Die Hauptaktivitäten des Projekts können erst nach der Sitzung des Lokalen Lenkungsausschusses am 23.01.2024 durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Projekt durchführen möchten oder Ideen haben, vereinbaren Sie vor der Antragstellung einen Termin mit uns und wir beraten Sie gerne bei der Projektdurchführung und Antragstellung.

Wichtig: Derzeit können nur Projekte eingereicht werden, bei denen die Anzahl der Teilnehmer durch eine Teilnehmerliste belegt werden kann. Diese Projekte werden auf der Basis von Einheitskosten, d.h. einer Pauschale pro Person/Tag, gefördert.

 

Wir haben für Sie als Antragssteller alle wichtigen Informationen in dieser Präsentation zusammengefasst:

Webseite des Programms Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027

 

Alle rechtlichen Rahmenbedingungen und detaillierte Informationen zum Kleinprojektefonds finden Sie im Umsetzungsdokument:

Weitere Dokumente:

Programmlogos zum Download: hier

 

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich für eine Erstberatung!

 

Hier geht´s zum Antragsportal: Online-System zur Antragstellung

 

Termine des Lokalen Lenkungsausschusses 2024:

23.1.2024 (Einreichfrist bis 1.12.2023)

April 2024 (Einreichfrist bis Anfang März)

weitere Termine Folgen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und auf neue Projekte.

Der Kleinprojektefonds der EU-Förderperiode 2014-2020 ist nun - mit Nachlaufzeit Ende des Jahres 2022 abgeschlossen und wir freuen uns auf die Fortsetzung in der kommenden Förderperiode.
Die EUREGIO EGRENSIS Arbeitsgemeinschaften Bayern, Böhmen und Sachsen/Thüringen halfen bspw. allein in den Jahren 2016 bis 2022 beim Verwirklichen von über 500 Kleinprojektideen. Zahllose grenznahe Begegnungen wurden dadurch erst möglich und tausende Menschen erhielten für ihre grenzüberschreitenden Initiativen die nötige finanzielle Unterstützung. In diesem Zeitraum flossen ca. 5,5 Mio. EUR europäische Fördermittel allein für grenzüberschreitende sogenannte People-to-People-Projekte in die Grenzregion!

 

 

Aktuelle Informationen zur EU-Förderung ab 2023:

Die Vorbereitungen zum Programmstart laufen auf Hochtouren. Die Programmbehörden haben nun eine erste Präsentation veröffentlicht welche konkreten Maßnahmen durch das Interreg-Programm unterstützt werden und wieviel EFRE-Mittel für die einzelnen Maßnahmen in den vier Prioritäten zur Verfügung stehen. Diese Informationen und alle aktuellen Informationen zum Programmstart sowie die Grundvoraussetzungen und hilfreiche Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit finden Sie in den folgenden Präsentationen:

 

 

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Programm-Homepage https://www.sn-cz2020.eu/de/index.jsp

 

Fördergebiet:
Das Förderprogramm ist wie bisher auch offen für Antragsteller aus dem gesamten Einzugsgebiet der EUREGIO EGRENSIS, also auch aus den beiden thüringischen Landkreisen Greiz und Saale-Orla-Kreis.

 

KPF:
Der Start des zukünftigen Kleinprojektefond wird im 3. Quartal 2023 erwartet.

 

Nachfragen:
Für Fragen zu diesen und alternativen Fördermöglichkeiten für grenzübreschreitende Projekte steht Ihnen selbstverständlich auch das Personal der EUREGIO-Geschäftsstelle zur Verfügung!

Startschuss für vorerst letzte Grenzprojekte des Programms SN-CZ Interreg V A / 2014 - 2020 

Die letzte Sitzung des Lenkungsausschusses ist der 5. Mai 2022. Für tschechische Projektträger kann der Ausschuss für bereits beantragte Vorhaben noch Restmittel in Höhe von 86 796.67 Euro vergeben. Weitere Projekte können für diese Förderperiode nun nicht mehr angenommen werden. Die maximale Umsetzungszeit für alle Projekte, die von tschechischen Projektträgern im Rahmen des Kleinprojektefonds umgesetzt werden, endet am 31.07.2022.
Wir empfehlen, die Abrechnung so schnell wie möglich, vorzugsweise bis zum
15.08.2022 einzureichen.

https://euregio-egrensis.cz/cs/kontakty-fmp

 

 

Ihre Pflichten!

Bitte beachten Sie Ihre Pflichten!

Getreu dem Motto: 'Tue Gutes und rede darüber!' sind alle Fördermittelempfänger verpflichtet,

  1. auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union hinzuweisen. 
    Achtung! Strenge Reglements:

    -> Es besteht die dringende Pflicht zum Anbringen deutlich sichtbarer EU- und Programmlogos! Wichtig: Keines der weiteren Logos darf in der Abmessung größer sein als das EU-Logo!
    -> Zum Download: So sollten Sie die Pflichtlogos für Druck und Internet anordnen
    -> Zum Download EU- und Programmlogos
    -> Zum Download EE-Logo: > Format GIF > Format PNG >
    Desweiteren sind hier folgende Vorschriften zu beachten
    (insbes. gem. Pkt. 8.3 Umsetzungsdokument (PDF)):
    -> Leitfaden zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften 
  2. regelmäßig eine aktuelle Terminübersicht an die Vergabestelle EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen zu senden!
  3. die Vergabestelle EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen zu allen Projektveranstaltungen schriftlich einzuladen!

Bitte denken Sie daran, dass die Fördermittelbehörde anderenfalls berechtigt ist, Mittelkürzungen vorzunehmen!

Projekt abrechnen - Auszahlung beantragen


Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip und ausschließlich nach Vorlage bezahlter Originalrechnungen, beglaubigter Kopien oder gleichwertiger Buchungsbelege  (außer Personalausgaben und Büro- und Verwaltungsausgaben) durch die zuständige Stelle des KPF-Projektsekretariates der jeweiligen Euroregion. Zuvor erfolgt die Prüfung der Ausgaben durch die Sächsische Aufbaubank. Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich weiterer Prüfungen durch nationale und europäische Kontrollinstanzen.

Bitte beachten Sie die Hinweise der SAB zur Auswirkung der Corona-Pandemie auf Ihr Projekt (gilt auch für Kleinprojekte):
Mitteilung an die Projektträger zur COVID-19-Krise

Sollten Sie staatliche Corona-Hilfen erhalten haben, besteht eine Pflicht zur Anzeige dieser Hilfen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Bitte benutzen Sie dieses Formular: 
SAB-Vordruck 67308

>> Zum Online-Antragsportal
     für Ihren Auszahlungsantrag und Abschlussbericht >>

 

 

Wir beraten Sie gern. Schritt für Schritt!

Bitte kontaktieren Sie uns!

Beratung - wo & wann?


PLAUEN 
EUREGIO-EGRENSIS-Geschäftsstelle, Weststr. 13
Wann? Ganzjährig montags bis freitags nach telefonischer Terminvereinbarung.
Bitte rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!
Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Petra Klein | Frau Miroslava Dzianová

Achtung! Ab sofort auch Online-Sprechstunden!

ONLINE-SPRECHSTUNDE jeden DONNERSTAG 14 - 15 Uhr
Eine Stunde Kleinprojektefonds

Beratung zu Projektideen, Fördermittelaquise, Antragstellung sowie Projektabrechnung (Kleinprojekte). Gern sind wir auch bei der Suche nach tschechischen Partnerorganisationen behilflich.
Die Online-Sprechstunden finden nur auf vorheriges Anmelden statt! Wir sprechen auf Wunsch ganz persönlich mit Ihnen!
 
Den Link zur Online-Sprechstunde erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung bei  

Petra Klein |  Tel.  03741-180 8758 | E-Mail.  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Medium: Online ZOOM-Konferenz (ohne vorherige Registrierung bei ZOOM möglich)


Die Vor-Ort-Sprechstunden in den Landratsämtern sind im Moment aufgrund der Pandemie ausgesetzt.

Bitte nutzen Sie unsere telefonische Beratung bzw. die Online-Sprechstunden (siehe oben)

AUE
Landratsamt Erzgebirgskreis in Aue | Wettiner Str. 61 | Raum 228 a
Beratungsstunden am:

jeweils 10 - 12 Uhr (Nur nach telefonischer Voranmeldung!)
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Petra Klein


GREIZ
Landratsamt Greiz | Dr. Rathenau-Platz 11 | Raum 112 im Haus 1 
Beratungsstunden am: 

jeweils 10 - 12 Uhr (Nur nach telefonischer Voranmeldung!)

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Petra Klein


SCHLEIZ
Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Schleiz | Oschitzer Str. 4  | Wisentahaus, Raum 321
Beratungsstunden am:

jeweils 10 - 12 Uhr (Nur nach telefonischer Voranmeldung!)

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Petra Klein